Limiterhöhung: Neue Evidenzlage und Diskussion um Kontoblick
Neue GGL-Daten zur Limitnutzung liefern erstmals eine klare Evidenzlage – und nähren die Debatte um einen verpflichtenden Kontoblick.
Im November 2025 hatte der GGL-Verwaltungsrat entschieden, dass das Schufa-G Verfahren für ein weiteres Jahr genutzt werden kann. Zum Ende des Jahres 2026 könnte der Sportwettenvergleich dann teilgekündigt werden. Ab 2027 sollen dann neue Regeln greifen, die nun Gegenstand der Beratungen sind.
In das Dauerbrenner-Thema „Limiterhöhung“ kommt neue Bewegung: Insbesondere die von der GGL vorgestellten Daten zur tatsächlichen Limitnutzung schaffen eine neue Faktenbasis für die weitere Diskussion. Die Daten zeigen eindeutig, dass erhöhte Limits moderat gesetzt und genutzt werden; Anzeichen für eine exzessive Nutzung bestehen nicht. Der GGL sind zudem keine systematischen Probleme im Zusammenhang mit der erhöhten Limitnutzung bekannt – weder im Hinblick auf erhöhte Spielsuchtgefährdung noch auf Überschuldung.
Damit liegt erstmals eine klare Evidenzlage vor: Das aktuell gültige Prüfverfahren funktioniert. Es gibt kein strukturelles Problem, das eine grundlegende Verschärfung des bestehenden Systems rechtfertigt. Vielmehr spricht vieles für eine punktuelle, verhältnismäßige Weiterentwicklung. Voraussichtlich im September wird sich der GGL-Verwaltungsrat erneut mit dem Thema beschäftigen und die neuesten Entwicklungen beurteilen.
Zunehmend setzt sich zudem die Erkenntnis durch, dass der Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt, der ursprünglich den dringenden Handlungsbedarf zu rechtfertigen schien, auf unrichtigen Annahmen beruht und kein Vollzugsdefizit im Bereich der Limiterhöhung bestanden hat. Dass das aktuelle Prüfverfahren den rechtlichen Anforderungen Stand hält, wird nicht nur durch die anwaltliche Stellungnahme der Kanzlei Oppenländer und zwei Gutachten von Prof. Dr. Bernd Grzeszick (Uni Heidelberg), sondern auch durch jüngste Rechtsprechung bestätigt: Sowohl das Landgericht (LG) Kiel als auch das LG Osnabrück haben die derzeitige Praxis der Limiterhöhung unter Anwendung von Schufa-G ausdrücklich gebilligt.
Gemeinsames Ziel muss es sein, Spieler, die ein erhöhtes Limit wünschen, im regulierten Markt zu halten.
Luka Andric, Hauptgeschäftsführer DSWVUmstritten bleibt insbesondere die Frage, ob eine Bonitätsauskunft für erhöhte Einzahlungslimits künftig durch einen verpflichtenden „Kontoblick“ ergänzt werden sollte. Während Befürworter darin ein zusätzliches Instrument zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sehen, kritisieren Gegner den tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Spieler. Denn der Kontoblick ermöglicht einen umfassenden Einblick in persönliche Finanz- und Lebensverhältnisse: von Gehaltseingängen bis hin zu Miet- und Alltagsausgaben. Viele sehen in einer solchen Detail- und Transparenztiefe eine überzogene Anforderung an die Verbraucher. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht sich im Kontext der Diskussion über die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie gegen den Kontoblick aus aufgrund der mangelnden informationellen Selbstbestimmung der Verbraucher. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) und der Deutsche Onlinecasinoverband (DOCV) verweisen zudem darauf, dass der Kontoblick bei vielen Spielern auf hohe Ablehnungsquoten stößt und damit eine erhebliche Hürde für die Beantragung höherer Einzahlungslimits darstellen würde.
Das Thema ist von zentraler Bedeutung, denn Spieler mit erhöhten Limits machen rund 40 Prozent der Einzahlungen im legalen Online-Glücksspielmarkt aus (laut GGL-Auswertung für Januar 2026). Diese Spieler mit einer praxistauglichen Regelung im legalen Markt zu halten und so Spielerschutz und Kanalisierung gleichermaßen zu beachten, ist gemeinsames Ziel aller Stakeholder.